Privates Baurecht, Werkvertragsrecht und Auftragsrecht

Privates Baurecht: Handelt es sich um einen Werkvertrag oder einen Auftrag?

Durch den Werkvertrag verpflichtet sich der Unternehmer zur Herstellung eines Werkes und der Besteller zur Leistung einer Vergütung (OR 363). Ob Sie einen "Werkvertrag" oder einen "Auftrag" eingehen, ist im privaten Baurecht nicht immer ganz klar und es empfiehlt sich deshalb frühzeitig mit einem Anwalt Kontakt aufzunehmen.

 

  • Umfassende Beratung und Vertretung im Zusammenhang mit der Bebauung von Liegenschaften (Bauherren und Unternehmer, Handwerker, Architekten, etc.)
  • Beurteilung von Verträgen und Erstellung von Werkverträgen
  • Begleitung von Bauprojekten
  • Durchsetzung von Mängelrechten
  • Honorarforderungen von Unternehmern und Handwerkern
  • Streitigkeiten in Anwendung der SIA-Normen (z.B. SIA Norm 118)
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