Ihr Anwalt in Luzern für privates und öffentliches Baurecht

Wenn Bauangelegenheiten schwierig werden: Im Planungsrecht, Baurecht und Umweltrecht sind wir für Sie da.

Bei Fragen zum Immobilienrecht beraten wir Sie in Themen zum Grundstückkauf und zu Werkverträgen und unterstützen Sie bei der Gründung, Organisation und Verwaltung von Stockwerkeigentümergemeinschaften. Die Rechtsberatung umfasst die juristische Begleitung von Bauprojekten in allen Projektphasen, von der Entwicklung bis zur Realisierung von Immobilien- und Infrastrukturbauten.

Wir unterstützen Sie bei der Klärung der rechtlichen Grundlagen und Rahmenbedingungen, bei der juristischen Begleitung in Planungsverfahren, Enteignungsverfahren und Umweltschutzverfahren, bei der Mitwirkung in Vergabeverfahren und bei der Projektentwicklung und Strukturierung der optimalen Organisationsform (ARGE, GU- oder TU-Verträge, PPP) und im Umgang mit Mängeln, Terminproblemen und Mehrkosten (Claim-Management).

Natürlich beraten wir Sie auch gerne, wenn Sie gegen ein geplantes Bauprojekt eine Einsprache erheben und die Realisierung eines Baus verhindern oder umgestalten möchten. An alle Unternehmer, bitte beachten Sie die Fristen zur Eintragung eines Bauhandwerkerpfandrechts.

Benötigen Sie unsere Unterstützung im öffentlichen und privaten Baurecht? Kontaktieren Sie uns.

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