BILANZ, Le Temps und Statista haben uns ihr Label "Top Anwaltskanzlei” verliehen.

BILANZ, Le Temps und Statista haben uns ihr Label "Top Anwaltskanzlei” verliehen. Dieses «Gütesiegel», mit welchem sich immer mehr Anwaltskanzleien auf ihrer Homepage und in den sozialen Medien schmücken, hat unseres Erachtens grosse Defizite:

  • Unsere jüngeren MitarbeiterInnen wurden in den vergangenen Jahren von ehemaligen StudienkollegInnen alljährlich kontaktiert und darum gebeten, ob man ihren jetzigen Arbeitgeber bewerten würde. Die jungen JuristInnen wurden von ihrem Arbeitgeber angehalten Bewertungen als «Top Anwaltskanzlei» zu sammeln.
  • Es benötige nur wenige “Bewertungen” um in der Rangliste zu erscheinen.
  • Wir wollten mittels einem Experiment prüfen, wie schnell man eine “Top Anwaltskanzlei” der Bilanz wird. Wir haben an einem Nachmittag 30 Freunde und Bekannte aktiviert, welche für uns eine Bewertung abgegeben haben. Tatsächlich wurden wir aufgrund dieser Bewertungen zu einer “Top Anwaltskanzlei”.

Man mag es kaum glauben. 30 Bewertungen innert weniger Stunden, genügen ein Label als «Top Anwaltskanzlei» von Bilanz und Le Temps zu erhalten. Weder die Art und Weise der Statistik noch eine Überprüfung der abgegebenen Bewertungen wurde in nachvollziehbarer Weise vorgenommen. Auch die hohe Anzahl der Bewertungen an einem einzelnen Tag wurde nicht in Frage gestellt. In den Vordergrund trat das Verkaufsgeschäft des Labels:

  • Ende Februar meldete sich ein Verkäufer von Statista: «Ich freue mich, Ihnen bereits heute vorab mitteilen zu können, dass Ihre Kanzlei zum erlesenen Kreis der Kanzleien gehören wird, die am 30. April in BILANZ ausgezeichnet und gewürdigt werden. Hierzu gratuliere ich Ihnen herzlich!»
  • Und weiter: «Bis zum Veröffentlichungstermin partizipieren Sie diesbezüglich von attraktiven Sonderkonditionen und von einem Preisvorteil bei Vorbestellung des Siegels. Kommen Sie gern auf mich zu, wenn Sie hierzu nähere Informationen wünschen, um die begleitende Kommunikation Ihrer Auszeichnung planen können.»
  • Nach dem Veröffentlichungstermin, nach mindestens 6x telefonischen und 8x weiteren schriftlichen unerwünschten Kontaktversuchen und dem Versand von Werbemitteln per Post meldete sich der Verkäufer von Statista mit folgenden Worten: «Hallo Herr Schenkel, leider konnte ich Sie eben nicht erreichen. Besteht Ihrerseits noch Interesse an der Siegelnutzung? Wir dürfen Ihnen nun auch preislich entgegenkommen. Über eine kurze Rückmeldung würde ich mich sehr freuen.»

Aus unser Sicht geht es bei dem Label «Top Anwaltskanzlei» von der Bilanz, Le Temps und Statista darum, mit der Eitelkeit der AnwältInnen Geld zu verdienen. An einer effektiven Bewertung der Arbeitstätigkeit von AnwältInnen besteht kein Interesse. Solange man pro “Label” CHF 5’000.- bezahlt und eine geringe Anzahl von Personen hat, die eine Bewertung abgeben, ist man gemäss Bilanz eine “Top Anwaltskanzlei”. Damit wird weder dem Rechtssuchenden geholfen noch die Qualität der Anwaltstätigkeit erhöht.

Die Schenkel & Serrago AG hat sich deshalb entschieden, dieses Label nicht zu erwerben.

Wir werden hingegen CHF 5'000.- jährlich an eine gemeinnützige Organisation spenden und hoffen, dass sich uns einige Kollegen anschliessen werden. Falls Sie Vorschläge haben, welche steuerbefreite Organisation wir in diesem Jahr berücksichtigen könnten, nehmen wir Ihre Vorschläge gerne entgegen (kanzlei@rechtsanwalt-luzern.ch).

Als Zeichen dafür, dass uns die Qualität des Anwaltsberufes wichtig ist, hat die Jurhelp GmbH ein eigenes Label in Welt gerufen und bieten dieses gerne Kanzleien oder Einzelanwälten kostenlos an, sofern diese folgende Nachweise erbringen:

  • Spende von mindestens CHF 1’000.- pro Kalender Jahr pro Anwalt an eine gemeinnützige steuerbefreite Organisation (Spendenbescheinigung per 31. Januar des Folgejahres an mitmachen@topanwaltskanzlei.ch).
  • Nachweis, dass man sich für die Ausbildung von jungen AnwältInnen einsetzt und angemessen, d.h. mindestens gemäss den Weisungen der zuständigen kantonalen Behörde entlöhnt (Zulassung zum Rechtspraktikum von mindestens 0.5 bis maximal 1 PraktikantInnen pro Anwalt und Arbeitsvertrag per 31. Januar des Folgejahres an mitmachen@topanwaltskanzlei.ch).
  • Nachweis, dass man sich an die standesrechtlichen Vorgaben hält und Mandate unter der unentgeltlichen Rechtspflege annimmt und nicht einfach grundlos ablehnt (Fallnummer und Angabe des Gerichts, welches das Urteil gefällt hat, ebenfalls bis spätestens 31. Januar des Folgejahres an mitmachen@topanwaltskanzlei.ch).

Freundliche Grüsse,

Mario Schenkel

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